
Newsletter April 2010
Thema: Gesetzliche Neuregelungen zum 1.4.2010 im Datenschutzgesetz
BDSG Novelle I
Zum 1. April tritt die BDSG-Novelle I (Bundesdatenschutzgesetz) in Kraft, mit der neue Regelungen bezüglich der Anmeldung offener Forderungen in Auskunfteien sowie der Zulässigkeit und Transparenz beim Einsatz von Scoring Verfahren geschaffen werden. Diese Novelle setzt auf die bereits am 1. September 2009 in Kraft getretene Änderung des BDSG auf, die insbesondere die Zulässigkeit der personalisierten Werbung beschränktund in der Auftragsdatenverarbeitung strenge Kontrollrichtlinien festgelegt hat. Das Novellierungspaket wird durch die am 11. Juni 2010 wirksam werdende BDSG-Novelle III komplettiert.
Ist die Änderung zum 1.4.2010 für Sie von Bedeutung?
Ja, vor allem wenn Sie
- Informationen fälliger, nicht beglichener Forderungen an Auskunfteien übermitteln
- Scoring Verfahren einsetzen, z.B.: bei Kreditvergabe oder der Festlegung von Liefer-und Zahlungskonditionen
- Häufig Anfragen von Betroffenen erhalten (Kunden, Verbraucher, Mitarbeiter, etc.) zur Klärung von deren personenbezogener Daten.
- §6 Rechte des Betroffenen
- §6a Automatisierte Einzelentscheidung
- §28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- §28b Scoring
- §34 Auskunft an Betroffene Achtung: Verschärfte Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlung!
Vom unternehmerischen Blickpunkt aus, betreffen die Gesetzesänderungen zu einem großen Teil den Kundendatenschutz. Vor diesem Hintergrund sind die Unternehmen gefordert, ihre Geschäftsprozesse mit Kundenbezug zu überprüfen und datenschutzkonform um- bzw. neu zu gestalten.
Für Fragen zu den Gesetzesänderungen und/oder deren Auswirkung auf Ihr Unternehmen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Juliane Billhardt
