Newsletter Juni 2011

Thema: Microsoft Bing MapsStreetside

Vor einem halben Jahr war Google™ Streetview ein großes Diskussionsthema. In einem Artikel im damaligen Newsletter haben wir Ihnen die Vorgehensweise genannt, gegen die Veröffentlichung der Bilder Ihres Hauses vorzugehen. Viel weniger Aufsehen hat dagegen der entsprechende Dienst von Microsoft™ Bing MapsStreetSide erregt. Seit 08.05.2011 nimmt auch Microsoft™ Straßen und Gebäude mit Kamerawagen auf. Allerdings ist hier die Widerspruchsmöglichkeit nicht so einfach wie bei Streetview.

Der erste Unterschied: Sie können zwar Einspruch erheben, aber nicht gegen die Darstellung Ihres Hauses, sondern nur gegen einzelne Fotos. Das hat zur Folge, dass Sie erst einmal die Fotos innerhalb von Bing MapsStreetSide suchen müssen und wenn Sie dort (noch) keine finden, scheint Ihnen die Pflicht zu obliegen dort regelmäßig nachzuschauen und zu kontrollieren. Sind Sie fündig geworden, dann treffen Sie auf den zweiten Unterschied zu Streetview: Ein Einspruch bedeutet nicht, dass Ihr Haus oder Autokennzeichen oder Gesicht gepixelt wird, sondern Microsoft™ nimmt Ihre Meldung entgegen, bildet sich eine eigene Meinung und tut dann etwas oder lässt es bleiben. Begründungen sind nicht vorgesehen!

Zuständig für den Datenschutz ist in diesem Fall das Bayrische Landesamt für Datenschutz. Dieses hat die Fahrten der Kamera-Autos erlaubt, aber das Veröffentlichen der Aufnahmen ohne eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit als rechtswidrig erachtet [1]
Nach Verhandlungen mit Microsoft kam am 09.05.2011 eine Einigung zustande[2]: Microsoft wird eine Vorab- Einspruchsmöglichkeit schaffen, die dann allerdings nur in den Monaten August und September genutzt werden kann. Das entsprechende Formular ist noch nicht fertig!

Solange hier die Diskussion noch läuft, bleibt nichts anderes übrig, als prophylaktisch einen Vorabwiderspruch (Muster: http://www.vz-nrw.de/mediabig/156251A.pdf) einzulegen.

Autor: UBI
Quellen: [1]Pressemitteilung des BayLDA vom 06.04.11, abgerufen am 09.06.11 http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/p_archiv/
2011/pm031_11BayLDA.html

Muster zum Vorabwiderspruch der Verbraucherzentrale NRW http://www.vz-nrw.de/mediabig/156251A.pdf
[2] Pressemitteilung des BayLDA vom 09.06.11, abgerufen am 20.06.11 http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/p_archiv/
2011/pm042_11_baylda.html

Microsoftseite zu StreetSide http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx
 

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