
Newsletter März 2011
Thema: Google™ Analytics richtig einsetzen
Für jeden Betreiber einer Website ist es interessant, wer seine Site aufruft, wie lange er dort bleibt,welche Eingaben er macht,... Das am häufigsten verwendete Tool dazu ist Google™ Analytics.
Aber: Dies wiederspricht dem Telemediengesetz!
Denn: Jeder Benutzer muss vor der Übertragung von persönlichen Daten einwilligen!
Um diesen Mangel abzuhelfen, hat Google mittlerweile einen Zusatz in Google Analytics integriert, die Anonymisierungsfunktion: _anonymizeIP(). Wenn Sie diese Funktion bei Einsatz von Google Analytics auf Ihrer Website verwenden, dann werden die letzten 8 Bit der aufrufenden IP-Adresse nicht mehr übertragen. Damit ist ein Rückschluss auf einen bestimmten Benutzer nicht mehr möglich. Sie erhalten dadurch eventuell nicht mehr die geographische Auflösung, die Sie gerne hätten, bewegen sich aber im gesetzlichen Rahmen.
Autor: UBI, 23.03.2011
Quellen:
Telemediengesetz,Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/ abgerufen am 23.02.2011
Code zu Google Analytics
http://code.google.com/intl/de-DE/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html abgerufen am 23.03.2011
Amy Chang, Director of Product Management, Google Analytics
http://analytics.blogspot.com/2010/05/greater-choice-and-transparency-for.html abgerufen am 23.03.2011
Google und Datenschutz, IITR
http://www.iitr.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden.html abgerufen am 23.02.2011
